Was heißt eigentlich Behinderung?
Wo stellt man einen Antrag, was bedeutet GdB, muss ich meinen Arbeitgeber darüber informieren…..Zu diesem Thema möchten wir Euch hier ein paar grundsätzliche Infos geben.
Was ist eine Behinderung
Wenn körperliche Funktionen, geistige Fähigkeiten oder die seelische Gesundheit eingeschränkt ist und dies dem Menschen (in unserem Fall dem Kind) die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben erschwert, dann spricht man von einer Behinderung. Ein Mensch ist behindert, wenn seine körperliche Funktion, seine geistige Fähigkeit oder seine seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als 6 Monate von dem für sein Lebensalter typischen Zustand abweicht und daher seine Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist.
Dabei ist es völlig egal, ob die Behinderung durch einen Unfall oder einer Krankheit entstanden ist. Leider ist eine Behinderung auch sehr oft angeboren.
Gibt es einen Unterschied zwischen Behindert oder Schwerbehindert?
Wenn man als behinderter Mensch die notwendige Hilfe und Unterstützung in Anspruch nehmen möchte, ist es grundsätzlich nicht erforderlich, dass GdB (Grad der Behinderung) festgestellt wird und ein Ausweis bescheinigt wird. Seit 2006 gibt es ein allgemeines Gleichbehandlungsgesetz, dass die Rechte aller behinderten Menschen in den Bereichen Beruf und Beschäftigung sowie dem alltäglichen Leben stärkt.
Behinderte Menschen deren Grad der Behinderung wenigstens 50 beträgt und die in der Bundesrepublik wohnen oder hier arbeiten sind nach § 2 SGB (Sozialgesetzbuch) IX schwerbehindert.
Hilfe nach dem Teil 2 des Neunten Buches des Sozialgesetzbuch „besondere Regelung zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen“ erhalten überwiegend schwerbehinderte und denen gleichgestellte, z.B. der besondere Kündigungsschutz für schwerbehinderte und deren gleichgestellte Menschen. Hier muss ein GdB von mindestens 30% vorliegen. Anspruch auf Zusatzurlaub (5 Tagen) erhalten grundsätzlich aber nur schwerbehinderte Menschen mit einem GdB von 50%.
Jeder behinderte Mensch oder alle Eltern deren Kind behindert ist, können bei dem für sie zuständigen Versorgungsamt einen Antrag auf Feststellung der Schwerbehinderung stellen.
Damit werden folgende Ziele verfolgt:
- Feststellung und Schwere der Behinderung
- Nachweis bestimmter gesundheitlicher Merkmale (siehe unten) zur Inanspruchnahme von Nachteilsausgleichen
- Ausstellung eines Ausweises zur Wahrnehmung von Rechten und Nachteilsausgleichen
Diesen Antrag kann sowohl von dem Erkrankten, einem Bevollmächtigten oder den Erziehungsberechtigten gestellt werden. Hier sollte man dann alle vorhandenen ärztlichen Unterlagen in Kopie dem Antrag beilegen. Hat man als Antragsteller keine Unterlagen zur Hand werden diese vom Versorgungsamt oder dem Amtsarzt bei den behandelnden Ärzten angefordert.
Was sind gesundheitliche Merkmale und wie sind diese auf dem Ausweis vermerkt?
Der Grad der Behinderung erfolgt immer in 10 Schritten ( 10 – 100% ) mit eventuell folgenden Merkzeichen:
G – Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr erheblich eingeschränkt. Diese Voraussetzungen liegen dann vor, wenn der Behinderte ortsübliche Wegstrecken nicht zu Fuß zurücklegen kann. Altersbedingte Einschränkungen werden nicht berücksichtigt. Bei inneren Leiden ist eine erhebliche Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit vor allem bei Herzleiden und bei Atembehinderung mit Leistungseinschränkung im Alltag bei leichter Belastung anzunehmen.
aG – Außergewöhnlich gehbehinderte Menschen, auch Kinder die sich nur mit fremder Hilfe oder nur mit großer Anstrengung außerhalb ihres Kraftfahrzeuges (dem Fahrzeug der Eltern) fortbewegen können.
BI – Blindheit – Als Blind wird man auch eingestuft, wenn die Sehschärfe auf keinem Auge, auch nicht bei beidäugiger Prüfung, mehr als 1/5 beträgt.
GI – Gehörlos – Gehörlos sind nicht nur Hörbehinderte bei denen eine Taubheit beidseits vorliegt, sondern auch Hörbehinderte mit einer an Taubheit grenzenden Schwerhörigkeit.
B – Notwendigkeit ständiger Begleitung – Wenn ein Schwerbehinderter bei der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel infolge seiner Behinderung regelmäßig auf eine Begleitperson bzw. deren Hilfe angewiesen ist. Zur Behinderung zählen hier z.B. Querschnittslähung, Menschen ohne Hände, Blinde, hochgradig Hörbehinderte, geistig Behinderte (hier zählt auch, wenn durch eine sehr stark ausgeprägte Lernbehinderung wie z.B. einer Dyskalkulie (Rechenschwäche) eine seelische Behinderung vorliegt und Anfallsleiden.
H – Hilflos – Hilflos ist jemand der im Alltag auf dauernde fremde Hilfe angewiesen ist. Diese Voraussetzung ist dann erfüllt, wenn die Hilfe in Form einer ständigen Überwachung oder Anleitung erforderlich ist und wenn die Hilfe zwar nicht dauernd geleitet werden muss, jedoch eine ständige Bereitschaft zur Hilfestellung erforderlich ist, wie z.B. das An- und Auskleiden, Nahrungsaufnahme, Körperpflege und Toilettengänge aber auch hier gilt wieder, auch wenn eine schwere geistige oder seelische Behinderung vorliegt wie z.B. eine schwer ausgeprägte Lernbehinderung. Hilflos heißt nicht, dass der Betroffene selbständig gar nichts mehr kann, sondern vielmehr das er bei den alltäglichen und wiederkehrenden Verrichtungen des täglichen Lebens im erheblichen Umfang dauernd auf fremde Hilfe angewiesen ist. Hilflos ist der, der unter einer körperlichen, psychischen, sozialen und/ oder beruflichen Behinderung leidet.
RF – Befreiung von der Rundfunkgebühr – Behinderte mit einem Grad der Behinderung von mindestens 80%, denen der Besuch öffentlicher Veranstaltungen nicht möglich ist. Hier ist in bestimmten Fällen die Befreiung der Rundfunkgebühr und der Telefongebührermäßigung (abhängig vom Anbieter) möglich.
Es ist durchaus möglich, dass mehrere Merkzeichen eingetragen werden können.
Bei der Einkommenssteuer sollte man den GdB immer mit angeben, denn dort wird dann ein Freibetrag/ Pauschbetrag gewährt.
20 – 30% 310€
35 – 40% 430€
45 – 50% 570€
55 – 60% 720€
65 – 70% 890€
75 – 80% 1060€
85 – 90% 1230€
95 – 100% 1420€
(Stand 2018)
Für Menschen oder Kinder die Hilflos oder Blind sind erhöht sich der Pauschbetrag auf 3700€.
(Stand 2018)
Auch sollte man beim Kauf eines neues PKWs nach einem Schwerversehrtenrabatt fragen. Bei vielen Händlern erhält man dann zusätzlich einen Nachlass.
Wichtig ist halt immer, dass man sich informiert!
Dies kann man z.B. unter www.vdk.de, www.mags.nrw.de, www.bmas.bund.de.
Oft erhält man dort auch kostenlose Informationen die man bestellen kann.
