Rund um den Urlaub

Ferien mit einem chronisch nierenkranken Kind

Liebe Eltern,

wenn Sie mit Ihrem chronisch nierenkranken Kind verreisen möchten, dann steht dem grundsätzlich nichts im Wege. Sie sollten allerdings einige Punkte beachten:

a) die medizinische Unbedenklichkeit

b) die Behandlungsmöglichkeit vor Ort

c) die Finanzierung der Behandlung im Ausland

Wenn Sie unsicher hinsichtlich des von Ihnen ausgewählten Urlaubslandes und der medizinischen Unbedenklichkeit sind, sprechen Sie frühzeitig den behandelnden Kindernehphrologen an.

Sofern Ihr Kind dialysepflichtig oder transplantiert ist oder in kurzen Abständen Ambulanzbesuche notwendig sind, ist es unbedingt erforderlich, dass Sie Ihre Urlaubspläne frühzeitig mit dem behandelnden kindernephrologischen Zentrum abstimmen. Dort ist man z.B. bei der Suche nach Behandlungsmöglichkeiten vor Ort behilflich, kann Bescheinigungen für den Zoll ausstellen und verfügt über Erfahrungswerte, wie beispielsweise eine Dialysemaschine transportiert werden muss.

Insbesondere für Dialysepatienten ist es wichtig, dass man sich bereits vor der Buchung versichert, dass vor Ort Behandlungsmöglichkeiten gegeben sind.

Sofern Sie innerhalb der Bundesrepublik verreisen, kommt wie gewohnt ihre Krankenversicherungskarte zum Einsatz. Bei planmäßigen Behandlungen sind ggf. Überweisungsscheine erforderlich.

Bei Reisen ins europäische Ausland erhalten gesetzlich Versicherte in der Regel bei ihrer Krankenkasse die EHIC (European Health Insurance Card). Diese Karte ist in den meisten europäischen Ländern (z.B. Frankreich, Dänemark Österreich, Spanien und der Schweiz) gültig. die EHIC gilt bei einem vorübergehenden Auslandsaufenthalt und nur für akute Erkrankungen und der dialysepflichtigen Nierenerkrankung. Für weitere Länder, mit denen ein Sozialversicherungsabkommen besteht (z.B. Türkei, Kroatien, Tunesien), kann ein Auslandskrankenschein ausgestellt werden. Diesen erhalten Sie bei Ihrer Krankenkasse und müssen Sie in der Regel bei der zuständigen Krankenkasse im Ausland vorlegen.

Zu beachten ist, dass sowohl die EHIC als auch der Auslandskrankenschein nur für stattliche Institutionen und Vertragspartner gelten. D.h. eine Behandlung in einer Privatklinik ist dadurch nicht abgedeckt und wird im Zweifelsfall dem Patienten in Rechnung gestellt. Hier sollte unbedingt vor der Behandlung mit der Artzpraxis oder Klinik am Urlaubsort geklärt werden, ob diese die EHIC oder den Auslandskrankenschein akzeptiert und keine zusätzlichen Kosten für den Patienten anfallen.

Erforderliche Rücktransporte aus dem Ausland im Falle eines Unfalls oder einer akuten Verschlechterung des Gesundheitszustands oder eines Organangebotes werden durch die gesetzliche Krankenversicherung leider nicht abgedeckt. Hier ist es wichtig, eine zusätzliche Auslandsreiseversicherung abzuschließen, die einen notwendigen Rücktransport einschließt. Die meisten Auslandsreiseversicherungen verlangen jedoch die Angabe von Vorerkrankungen und nehmen ein chronisch nierenkrankes Kind unter Umständen nicht auf. Zudem ist mir kein privates Versicherungsunternehmen bekannt, dass eine Auslandsreiseversicherung anbietet, die auch einen Rücktransport im Falle eines Organangebots einschließt.

Für Patienten die auf der Eurotransplantliste geführt sind, ist daher eine Fördermitgliedschaft bei der Deutschen Flugrettung zu empfehlen. Zum einen ist man als Fördermitglied für den Fall eines notwendigen Rücktransports aus dem Ausland versichert und zum anderen organisiert die DRF den Transport zum Transplantationszentrum. Weitere Informationen gibt es unter www.drf.de.

Liebe Eltern, bei aller Planung für Ihr krankes Kind, sollten Sie bedenken, dass auch die eigentlich gesunden Familienmitglieder im Urlaub ein Wehwehchen plagen kann. Daher gilt: EHIC oder Auslandskrankenschein und zusätzlich Auslandsreiseversicherung am besten für alle Familienmitglieder!

Weitere Infos erhalten Sie im kindernephrologischen Zentrum und der Krankenkasse Ihres Vertrauens.

Sandra Brengmann,

Dipl. Sozialarbeiterin

Urlaub ja! Aber ohne mein krankes Kind?

Bei vielen Familien mit chronisch kranken oder mehrfach behinderten Kindern kommt der Urlaub einfach zu kurz. So wichtig eine Auszeit auch für die gesamte Familie wäre, ist doch meist der Aufwand für einen gemeinsamen Urlaub so groß – finanziell wie organisatorisch -, dass diese wichtige Erholungsmöglichkeit meist als Erstes wegfällt.

Um sich dem Thema Urlaub wieder anzunähern, haben Sie die Möglichkeit über die Inanspruchnahme einer Kurzzeitpflege auch getrennt Urlaub zu machen – selbst wenn der Gedanke daran, Ihr Kind in „fremde“ Hände zu geben zunächst vielleicht nahezu unvorstellbar ist. Haben Sie sich jedoch einmal von dem Angebot ein Bild gemacht, sind Sie mit Ihrem Kind dorthin gefahren und haben Sie eine Eingewöhnungszeit verabredet, kann sich hinter dem etwas klinisch wirkenden Begriff „Kurzzeitpflege“ eine wirklich gute, liebevolle, kontinuierliche und bereichernde Erholungsmöglichkeiten offenbaren.

Abgerechnet wird die Kurzzeitpflege über die Pflegekasse bzw. den Landschaftsverband, solange Ihr Kind eine Pflegestufe hat. Manche Häuser bieten aber auch weitere finanzielle Unterstützung an. Je nach Art der Erkrankung und Beeinträchtigung Ihres Kindes, sollte eine Einrichtung ausgewählt werden, die:

eine angemessene ärztliche, pflegerische und therapeutische Versorgung anbietet

  • für Ihr Kind wirklich attraktive Beschäftigungs- und Ausflugsmöglichkeiten bereit hält (und „passende“ Kinder bzw. Jugendliche),
  • pädagogische Unterstützung oder Beratung ermöglicht,
  • in Ihrer Nähe ist,
  • und die vor allem Ihnen und Ihrer Familie die Möglichkeit gibt, sich ein ganz eingehendes Bild über die Einrichtung zu machen, beispielsweise durch ein Eingewöhnungswochenende.

So schwer die Trennung und das abgeben insbesondere des chronisch kranken oder behinderten Kindes für Eltern auch immer ist – und das betrifft des Kindergartenbesuch genau so wie die Einschulung oder den Übertritt in den Beruf bzw. den Auszug eines Kindes aus der elterlichen Wohnung – so wichtig für die Entwicklung Ihres Kindes und so bereichernd für die ganze Familie, kann eine solche Möglichkeit doch sein. Vielleicht verbirgt sich für Sie hier dann doch eine Möglichkeit oder ein Einstieg für Sie, Urlaub zu machen, auch getrennt von Ihrem Kind. Eine sehr schöne Einrichtung, die für viele unserer Kinder geeignet ist, gibt es in der Nähe von Olpe: die Kindervilla Dorothée (www.kindervilla-dorothee.de).

Die ehemalige Fabrikantenvilla im Siegerland bietet zehn Kurzzeitpflegeplätze an. Sie verfügt über einen großen Garten, Sozialraum, viele Spiel- und Ausflugsmöglichkeiten mit dem privaten Kleinbus und ein sorgfältig ausgewähltes und fachlich kompetentes Pflegepersonal sowie Therapeuten. Ein Kinderarzt betreut die Besucher der Villa und die Leitung des Hauses bewohnt mit der gesamten Familie einen Nebenflügel.

Haben Sie noch Fragen, sind Sie neugierig geworden? Dann sprechen Sie uns ruhig an:

Lisa Körner, Psychologin: 0221 478-86120 oder

Sandra Brengmann, Sozialarbeiterin: 0221 478-86871